Der überparteiliche Vorstand besteht aus dreizehn bis zwanzig Mitgliedern. Dazu gehören:
Der Vorstand organisiert sich frei und tritt mindestens viermal jährlich sowie auf Verlangen des Ausschusses zusammen. Seine Kompetenzen sind in den Statuten festgelegt.
Der Vorstandsausschuss besteht aus einem Mitglied des Präsidiums sowie zwei Vizepräsidenten/Vizepräsidentinnen. Seine Kompetenzen sind in den Statuten festgelegt.
Mitglieder des Vorstandsausschusses: